Plattform Kulturelle Bildung
Fördergebiet Brandenburg
Für gemeinnützige Vereine, juristische Personen mit Rechtsform, gemeinnützige GmbH, gemeinnützige Stiftung, Gemeinde, Stadt
Förderhöhe mind. 20.000 €, es werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert
Es werden Vorhaben in Brandenburg unterstützt, die mit einer Laufzeit bis maximal drei Jahren konzipiert sind, die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben und über das Projektende hinauswirken bzw. bestehen bleiben. Alle weiteren Infos unter folgendem LINK.
Quelle https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/plattform-kulturelle-bildung-brandenburg/landesfoerderprogramm/(Abruf: 12.02.2025)